Dr. Tobias Böser LL.B.

Rechtsanwalt, Steuerberater
Dr. Jonas Wäschle

Vita

Tobias Böser berät mittelständische Unternehmer, Familienunternehmen und Privatpersonen, insbesondere zu erbschaft- und ertragsteuerlichen Fragestellungen der Unternehmens- und Vermögensnachfolgeplanung sowie umfassend zu Fragen des Erb- und Gesellschaftsrechts. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die steuer- und gesellschaftsrechtliche Beratung bei der Unternehmens- und Vermögensstrukturierung sowie bei der grenzüberschreitenden Nachfolgeplanung. Als Rechtsanwalt und Steuerberater begleitet er Unternehmerfamilien, Gesellschafter mittelständischer Familienunternehmen, Family Offices und Privatpersonen bei der privaten und unternehmerischen Nachfolgeplanung sowie bei Wegzügen ins Ausland. Darüber hinaus vertritt und begleitet er seine Mandanten in steuerrechtlichen Angelegenheiten gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten.

Kurzbiografie

  • Seit 2026: Tätigkeit als Rechtsanwalt und Steuerberater bei Wäschle Heuser Rechtsanwälte, Verantwortung des Bereichs Steuerrecht
  • 2026: Steuerberater, Steuerberaterkammer Stuttgart
  • 2022-2026: Rechtsanwalt und Steuerberater bei Flick Gocke Schaumburg in Stuttgart und Bonn im Bereich Unternehmens- und Vermögensnachfolge sowie Private Clients, Familienunternehmen und Family Offices
  • 2022: Zweite Juristische Staatsprüfung, Oberlandesgericht Stuttgart
  • 2021-2022: Stationen (ausbildungsbegleitend) in der Steuerpraxis von verschiedenen internationalen und nationalen Wirtschaftskanzleien (Gleiss Lutz und Flick Gocke Schaumburg)
  • 2021: Promotion zum Dr. iur., Universität Mannheim
  • 2017: Erste Juristische Staatsprüfung, Universität Mannheim
  • 2014: Bachelor of Laws (LL.B.) mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Rechnungswesen, Universität Mannheim

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Unternehmens- und Vermögensnachfolgeplanung
  • Steuerliche Nachfolgekonzepte für Familienunternehmen
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Testamentarische Gestaltungen
  • Erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Beratung
  • Stiftungslösungen
  • Internationales Steuerrecht und Wegzugsbesteuerung
  • Steuerrechtliche Streitigkeiten
  • Gesellschaftsrechtliche Gestaltungen und Unternehmensstrukturierung
  • Stiftungsrechtliche Beratung von Familienstiftungen und gemeinnützigen Stiftungen
  • Vermögensstrukturierung
  • Beratung von Family Offices
  • Güterstandsplanung

Veröffentlichungen

  • Urteilsanmerkung zu FG München, Urt. v. 7.1.2026 – 4 K 1677/24, „Keine Erbschaftsteuerbefreiung für Familienheim bei Einzug des Erben mehr als 2 1/2 Jahre nach dem Erbfall aus von ihm zu vertretenden Gründen“ in ZEV 2026, 401-402 (gemeinsam mit Dr. Florian Ferrenberg)
  • „Familienheim: Später Einzug kann zur Versagung der erbschaftsteuerlichen Steuerbefreiung führen“, FGS Blog, April 2026 (gemeinsam mit Dr. Florian Ferrenberg)
  • „Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer beim Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Flächen“, FGS Blog, April 2026 (gemeinsam mit Dr. Philipp Windeknecht und Dr. Barbara Fleckenstein-Weiland LL.M.)
  • „Vorbehaltsnießbrauch in der Land- und Forstwirtschaft – Chancen und Risiken in der Nachfolgeplanung“, FGS Blog, Oktober 2025 (gemeinsam mit Dr. Philipp Windeknecht und Dr. Lisa Frühwacht)
  • Monografie, „Der erbschaftsteuerliche Verschonungsabschlag im Europäischen Beihilferecht. Zugleich eine Rechtsprechungsanalyse zu beihilfeverdächtigen Steuervergünstigungen“, 2022
  • Aufsatz, „Die EuGH-Entscheidungen zu § 8c Abs. 1a KStG sowie § 6a GrEStG und deren Auswirkungen auf beihilfekritische Steuervergünstigungen“ in DStR 2019, 1177-1184 (gemeinsam mit Prof. Dr. Thomas Fetzer LL.M.)