Martin Jarsch berät zu sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Nach mehreren Jahren als Syndikusrechtsanwalt bei zwei Arbeitgeberverbänden verantwortet er seit 2024 als Legal Counsel Group Labor Law und Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) das Arbeitsrecht für eine Unternehmensgruppe mit ca. 9.000 Beschäftigten. Für unsere Kanzlei ist er nebenberuflich als Of Counsel tätig.